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Die Schweiz und der EGMR

Verschiedenes

Veranstaltungsdaten


03.02.25 18:30 - 20:00

Veranstaltungsort


 Käfigturm
Marktgasse 67
3011 Bern

Veranstalter


 Polit-Forum Bern
Marktgasse 67
3011 Bern
Die Schweiz und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Die Schweiz unterzeichnete 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Seit 1998 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassbourg darüber, dass die Konvention eingehalten wird. Jedes Mitgliedsland sendet eine:n Richter:in, so auch die Schweiz.

Die Urteile des EGMR ziehen immer wieder Aufmerksamkeit auf sich. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall der KlimaSeniorinnen. Diese Gruppe reichte eine Beschwerde ein, weil sie den Klimaschutz der Schweiz als unzureichend empfand. Der EGMR gab ihnen recht und verurteilte die Schweiz. Das Urteil löste teilweise heftige Reaktionen aus.

Doch wie genau funktioniert der EGMR? Wer kann dort Klage einreichen und wie entsteht ein Urteil? Was passiert, wenn ein Land wie die Schweiz ein Urteil nicht anerkennen will? Welche Konsequenzen hat das? Und im Fall der KlimaSeniorinnen: Welche konkreten Folgen hat das Urteil, und warum kritisiert die Rechtskommission des Ständerats dieses so scharf?

Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit unseren Gästen.

Mehr Infos und Anmeldung online.

Bild: Miriam Künzli